Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hildebrandt Consulting KG
Geschäftsführer Norbert Hildebrandt
Wilhelm Mangels Str. 17 – 19
56410 Montabaur
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Allen Lieferungen und Leistungen der Hildebrandt Consulting KG liegen diese AGB zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme von Leistungen und/oder Waren gelten diese AGB als angenommen.
1.2. Der Kunde kann sich im Internet auf der Website Hildebrandt.Consulting unter der Rubrik AGB die aktuelle Version der AGB ausdrucken. Der Kunde erkennt ausdrücklich die Gültigkeit der im Internet veröffentlichten AGB an. Er verzichtet ausdrücklich auf die Papierform.
2. Leistungen
2.1. Bei Geschäften mit Unternehmern behält sich Hildebrandt Consulting KG das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu ersetzen und Verbesserungen vorzunehmen. Hildebrandt Consulting KG ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern. Dies gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
2.2. Die von Hildebrandt Consulting KG angebotenen Dienste können Einschränkungen, Bedingungen und/oder speziellen Funktionalitäten unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, von diesen Einschränkungen/Bedingungen Kenntnis zu nehmen und diese einzuhalten.
2.3. Soweit Hildebrandt Consulting KG unentgeltliche Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.4. Zur Erfüllung der Vertragspflichten seitens Hildebrandt Consulting KG genügen die Bereitstellung der Leistungen und/oder Waren sowie die Anzeige der Bereitstellung gegenüber dem Kunden. Die tatsächliche Nutzung durch den Kunden ist nicht relevant.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Hildebrandt Consulting KG zustande. Hildebrandt Consulting KG behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Kostenvoranschläge können ohne Vorankündigung um 15 % über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Hildebrandt Consulting KG zumutbar sind.
3.3. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin, bzw. Richtpreis, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
3.4. Allen Unternehmern gegenüber angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Lieferzeit und Lieferung
4.1. Die Ware gilt als geliefert, wenn sie das Lieferwerk, das Lager der Hildebrandt Consulting KG oder deren Geschäftsräume verlassen hat.
4.2. Die Versendung von Waren und Mustern erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden.
4.3. Ist die durch Hildebrandt Consulting KG geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder von Hildebrandt Consulting KG unverschuldete Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei Vorlieferanten des Verkäufers – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist Hildebrandt Consulting KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit unterrichtet. Hildebrandt Consulting KG wird in diesem Fall dem Kunden einen bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.
4.4. Hildebrandt Consulting KG ist ausdrücklich in allen Fällen zur Teillieferung und Teilrechnungsstellung berechtigt.
4.5. Hildebrandt Consulting KG steht das Recht zu, einem im Zahlungsverzug befindlichen Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
5. Software
5.1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, bzw. Software erworben wird, so erhält der Kunde an den mit diesem Vertrag erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen, wobei dies ein einfaches Nutzungsrecht ist, d. h. er darf die Programme weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in vollem Umfang für den darauf entstehenden Schaden.
6. Mängelansprüche
6.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung, soweit dieses nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange möglich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Hildebrandt Consulting KG unverzüglich zur Anzeige zu bringen.
6.2. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
6.3. Ein Mangel der Ware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Kein Mangel liegt vor, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hildebrandt Consulting KG in die Ware eingegriffen hat und der Mangel nach dem Eingriff in die Ware aufgetreten ist, es sein denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel der Ware nicht auf dem Eingriff beruht.
6.4. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang.
6.5. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht von Hildebrandt Consulting KG Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach der Wahl der Hildebrandt Personal KG durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung.
6.6. Der Kunde kann Ansprüche auf Nacherfüllung nur geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels der Ware angemessener Teil der vereinbarten Vergütung bereits bezahlt ist.
6.7. Die Nacherfüllung gilt nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist Hildebrandt Consulting KG hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, sofern Hildebrandt Consulting KG ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die Minderung ist ausgeschlossen.
6.8. Garantiezusagen bezüglich der Ware lässt Hildebrandt Consulting KG nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch Hildebrandt Consulting KG oder ihren gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Schadenersatz kann der Kunde nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Hildebrandt Consulting KG oder durch ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter verlangen. Der Schadenersatz ist in jedem Falle auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
7.2. Die Haftung der Hildebrandt Consulting KG wegen Arglist und jener nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.3. Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung der Hildebrandt Consulting KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.
7.4. Hildebrandt Consulting KG haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme in maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten, d. h. vor jedweder Tätigkeit der Hildebrandt Consulting KG an Systemen des Kunden eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen und zu dokumentieren. Hat der Kunde dies nicht getan, so ist er verpflichtet, den Mitarbeitern der Hildebrandt Consulting KG dies vor Beginn jeder einzelnen Arbeit mitzuteilen.
8. Vergütung
8.1. Der Kunde zahlt dem Verkäufer den in der Vereinbarung ausgewiesenen Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sofort fällig, Abweichungen bedürfen der Schriftform.
8.2. Im Verzugsfalle hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Verzug tritt mit Verzugsnachricht (Mahnung), spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsstellung ein.
8.3. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
8.4. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.5. Hildebrandt Consulting KG ist berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Hildebrandt Consulting KG behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertragsverhältnis vor.
9.2. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für Hildebrandt Consulting KG. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an nicht vollständig bezahlter Ware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Hildebrandt Consulting KG ab. Hildebrandt Consulting KG ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
10.1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10.2. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
11.1. Hildebrandt Consulting KG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.
11.2. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass personenbezogene Daten über Kunden mittels EDV verarbeitet werden.
12. Behördliche Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung
Hildebrandt Consulting besitzt die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit.
13. Rechtsstellung der Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen Mitarbeiter von Hildebrandt Personal KG den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Hildebrandt Consulting KG und dem Kunden vereinbart werden.
14. Auswahl der Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG
Hildebrandt Consulting KG stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme der Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG meldet, werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet.
Hildebrandt Consulting KG kann auch während des laufenden Einsatzes Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG gegen andere, in gleicher Weise geeignete Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG austauschen, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.
15. Einsatz der Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG
Der Kunde setzt Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen.
Außerdem setzt der Kunde Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Hildebrandt Consulting KG insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Kunde zahlt Mitarbeitern von Hildebrandt Consulting KG keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
16. Allgemeine Pflichten von Hildebrandt Consulting KG bei Arbeitnehmerüberlassung
Hildebrandt Consulting KG verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuer-rechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
17. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde hält beim Einsatz von Mitarbeitern von Hildebrandt Consulting KG die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.
Der Kunde gestattet Hildebrandt Consulting KG nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der Mitarbeiter von Hildebrandt Personal KG, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen.
Bei einem Arbeitsunfall von Mitarbeitern von Hildebrandt Consulting KG ist Hildebrandt Consulting KG unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann.
Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde Hildebrandt Consulting KG die außergewöhnlichen Gründe für die Mehrarbeit unverzüglich bekannt.
18. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG finden die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (IGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG abgesichert.
19. Abrechnung
Der Kunde verpflichtet sich, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf dem Formular ‚Stundennachweis‘ prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen.
Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG statt dessen zur Bestätigung berechtigt.
Der Rechnungsbetrag ist fällig vierzehn Tage ab Rechnungsdatum. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grund der vorgelegten Stundennachweise. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Europäischen Zentralbank (Basiszins), mindestens jedoch 5%. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Hildebrandt Consulting KG.
Für Einsätze außerhalb der Gemeindegrenzen werden die anfallenden Fahrtkosten berechnet. In diesen Fällen kann eine Auslösung innerhalb der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Bestimmungen vereinbart werden.
Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht,- Nacht, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden.
20. Ausfall von Mitarbeitern von Hildebrandt Consulting KG, höhere Gewalt
Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens Hildebrandt Consulting KG erschwert oder gefährdet wird, behält Hildebrandt Consulting KG sich vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
21. Haftung
Hildebrandt Consulting KG haftet bezüglich der überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit.
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet Hildebrandt Consulting KG nicht.
22. Übernahme/Vermittlung
Bei Übernahme/Vermittlung eines Mitarbeiters von Hildebrandt Consulting KG oder nachgewiesenen Bewerbers berechnet Hildebrandt Consulting KG unabhängig davon, ob und wie lange es zur Überlassung gekommen ist, eine Vermittlungsprovision.
24. Anpassungsklausel
Hildebrandt Consulting KG behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen.
Hildebrandt Consulting KG behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn Mitarbeiter von Hildebrandt Consulting KG gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die Hildebrandt Personal nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
25. Schulungen, Trainings und Coaching
Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Seminare von Hildebrandt Consulting KG. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
26. Anmeldung und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung in Schrift- oder Textform und die Seminar- oder Lehrgangsbestätigung von Hildebrandt Consulting KG zustande. Die Anmeldeeingangsbestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Internetseite Hildebrandt.Consulting oder im gedruckten Programmheft stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Online-Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Kann eine Anmeldung von Hildebrandt Consulting KG (z. B. aus Kapazitätsgründen) nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
27. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Ratenzahlung ist aufgrund individueller Vereinbarung möglich.
28. Rücktritt/Kündigung
Es gilt das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung in Schrift- oder Textform (vor Veranstaltungsbeginn) bzw. der Kündigung in Schrift- oder Textform (nach Veranstaltungsbeginn) gegenüber Hildebrandt Consulting KG:
Bis 28 Tage vor dem Fortbildungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Bis 14 Tage vor dem Fortbildungsbeginn berechnen wir 50% der Kosten. Ab dem 7. Tag vor Fortbildungsbeginn sowie Nichterscheinen müssen wir Ihnen den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Solle eine Fortbildung aus Gründen höherer Gewalt (z.B.: von Trainer/in, mangelnde Teilnehmerzahl) abgesagt werden müssen, werden bereits gezahlte Gebühren erstattet oder auf Wunsch mit einer anderen Veranstaltung verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
29. Absage von Seminaren und Lehrgängen durch den Veranstalter
Hildebrandt Consulting KG kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 7 ausgeschlossen.
30. Außerordentliche Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten von Hildebrandt Consulting KG ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
31. Haftung
Hildebrandt Consulting KG haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hildebrandt Consulting KG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
32. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von Hildebrandt Consulting KG ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Bei Lehrgängen mit Fortbildungsprüfung können die Daten an die zuständige Fachstelle weitergegeben werden, die die Prüfung abnimmt. Bei Lehrgängen, für die der Teilnehmer öffentliche Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch nimmt, werden die personenbezogenen Daten von Hildebrandt Consulting KG gemäß der gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.
33. Urheberrecht
Lernmittel und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren und die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
34. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Seminar- bzw. Lehrgangsbestätigung und endet am letzten Veranstaltungstag.
35. Schlussbestimmungen
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.
35.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von Hildebrandt Consulting KG. Als Gerichtsstand wird Montabaur vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
35.2. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Hildebrandt Consulting KG.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
Stand: 06.05.2019